Periode 2019 - 2024
Zur Beratung und Ausarbeitung von Empfehlungen für die Steiermärkische Landesregierung in der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik wurde der Forschungsrat Steiermark, ein unabhängiges und weisungsfreies Gremium im Jahr 2006 ins Leben gerufen. Die Mitglieder sind jeweils für eine Funktionsperiode von 5 Jahren bestellt. Die erste Funktionsperiode dauerte von 2006 bis 2011, die zweite Funktionsperiode von 2012 bis 2017.
Für die dritte Funktionsperiode 2019 - 2024 wurden auf Basis der Erfahrungen aus den vorhergehenden Funktionsperiode gewisse strukturelle Adaptierung vorgenommen, um eine effizientere Arbeitsweise und mehr Flexibilität bei der Beiziehung von Expertinnen und Experten zu ermöglichen.
